PROTOKOLL

Konstituierende Sitzung

Ort

Hotel „Goldener Ochs“ Bad Ischl

Datum:

27.07.2017

Dauer:

von - bis:

18:40 – 21:52 Uhr

Anwesende / Verteiler (ohne Titel):

 Name                                                                               Kontakt                                                

 Andrea Fusban                                                             andrea@fusban.at
Brigitte Hager                                                              
hager.brigitte@gmail.at
Peter Lev                                                                        peterlev@gmail.com
Christian Neuwirth                                                     
kontakt@christianneuwirth.at
Jörg Sams                                                                     
joerg.sams@sbg.ac.at
Karoline Sams                                                               s
ams.karoline@gmail.com
Jörg Schauberger                                                        
joerg.schauberger@aon.at
Andreas Schiendorfer                                               
fam.schiendorfer@aon.at
Hubert Spielbüchler                                                    hubert.spielbuechler@eduhi.at
Florian Wiener                                                              f.wiener@pletzer-bau.at

1.)  Begrüßung

·       erfolgte durch Andrea Fusban

2.)  Errichtungsanzeige

·       Vereinsgründung erfolgte durch Andrea Fusban und Georg Horvat


3.)  Intention / Zweck

·       Mehrjährige Fortführung der Tastaturschreib- und ECDL- Kurse über den FAV.

·       Bis heuer alle Kurse eingeteilt und „im Laufen“ sind, noch gemeinsame Projektleitung durch Andrea Fusban und Christian Neuwirth, danach Hr. Neuwirth alleiniger Projektleiter.

·       Langfristiger Zweck – siehe Anhang Statuten



4.) Wahlvorschlag Vorstand

 

Wahlvorschlag:

 

Obfrau                                                           Mag. Andrea Fusban

Obfrau- Stellvertreter                               Mag. Jörg Schauberger

Kassier                                                           Mag. Jörg Sams

Kassier- Stellvertreter                               Andreas Schiendorfer

Schriftführer                                                Bmstr. Ing. Florian Wiener

Schriftführer- Stellvertreterin                Mag. Brigitte Hager

 

Beiräte:

Peter Lev

Mag. Hubert Spielbüchler

 

               Wahlvorschlag                                                                       einstimmig angenommen

 

5.)  Wahl des Vorstandes

            Wahl des Vorstands lt. Vorschlag                                  einstimmig


               Wahl der Beiräte lt. Vorschlag                                        einstimmig


6.) Generalversammlung

·       1. Einberufung im Herbst 2017

·      Es soll wieder ein Vorstand gewählt werden – Wahlvorschläge bzw. Kandidaturen, die bis 1 Tag vor der Generalversammlung dem Vorstand bekannt gegeben wurden, sind wählbar.

7.)  Statuten

·       Die vorgelegten Statuten wurden allgemein diskutiert und sollen geringfügig geändert werden (- Anhang Statuten). Der Antrag auf Statutenänderung bei der BH Gmunden wird erst nach der 1. Generalversammlung eingebracht. (kostenpflichtig!)

 

               Beschluss Änderung der Statuten                                 einstimmig

 

8.) Mitgliedsbeiträge

 

AbsolventInnen           € 25,-- / Jahr (Geschäftsjahr = 01.09. bis 31.08)

 

Fördermitglieder        € 50,-- / Jahr

 

Sponsor-Mitglieder    € 100,- / Jahr

 

               Beschluss Mitgliedsbeträge                                           einstimmig

 Anm.:optimaler Weise sollte die Zahlung mittels Bankeinzug erfolgen

9.) Projektleitung Kurse

·       Für die Organisation/Administration der Tastatur- u. EDCL- Kurse wird eine Aufwandsentschädigung von € 250,-- / Monat bzw. € 2.500,-- / Schuljahr an die Projektleitung ausbezahlt.

                Beschluss Aufwandsentschädigung                         einstimmig

 Anm.: wenn die notwendigen Finanzmittel nicht vom FAV aufgebracht werden können wird dieser Betrag auf die Kursgebühr aufgerechnet. Da die Kurse für 2017/18 demnächst ausgeschrieben werden müssen und auf der bisherigen Basis kalkuliert wurden, wäre eine Erhöhung der Kursgebühren erst ab 2018/19 möglich. Eventuelle „Zwischenlösung“: der EV streckt Geld vor.

10.)                  Schülerdaten

·        NAS (Datenträger) mit den verschlüsselten Schülerdaten geht ins Eigentum des FAV über. Vor 2 Jahren betrugen die Anschaffungskosten € 280,- und werden mit € 250,-  von Andrea an den Verein weiter verrechnet.

 

               Beschluss Kauf Datenträger                                            einstimmig

11.)  E-Mail, Homepage, Domain

Geplant:

·        E-Mail: office@fav-gymbadischl.at

·       HP:       www.fav-gymbadischl.at

·       Organisation/Registrierung: Andrea

12.) Logo

·       Entwürfe/Vorschläge von Brigitte bis zur Vorstandssitzung

 

13.) Vorstandssitzung

·       Donnerstag, 28. September 2017,  18:30 Uhr,

Anhang: Änderung Statuen

 

      schwarz hinterlegter Text wird gestrichen

 

      gelb hinterlegte Texte sind Ergänzungen/Korrekturen

 

§ 2. Zweck

 

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:

 

(1)   selbständig und in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft, SchülerInnen und seine Mitglieder durch vielseitige Bildungsangebote zu fördern,

(2)   in diesem Sinne Aktivitäten technologischer, naturwissenschaftlicher, sozialer, kultureller, musischer und sportlicher Natur zu setzten und zu fördern, und ebenso solche, die der Erweiterung und Vertiefung des lehrplanmäßigen Angebotes der Schule dienen.

(3)   ein Freizeitangebot für die Mitglieder des Vereins und der Schulgemeinschaft zu erstellen.

(4)   die Steigerung der Attraktivität des BG & BRG Bad Ischl

 

§ 3. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

 

(1)   Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 aufgeführten materiellen und ideellen Mittel erreicht werden.

(2)   Als materielle Mittel dienen:

·        Beitrittsgebühr – deren Höhe wird durch die Generalversammlung beschlossen

·        Jährliche Mitgliedsbeiträge – deren Höhe wird durch die Generalversammlung beschlossen

·        Kurs- und Seminargebühren

·        Spenden, Subventionen, Sponsoring

…..

 

(3)   Als ideelle Mittel dienen:

       …..

·        Gemeinsame Bildungsreisen, Exkursionen, Ausflügen und Veranstaltungsbesuchen

…..

 

Die oben angeführten ideellen Mittel können in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit den Partnern der Schulgemeinschaft, mit Einzelpersonen, mit anderen Vereinen, mit Firmen, mit Institutionen, mit den Gemeinden und kommunalen Behörden, mit politischen Parteien sowie mit Pfarrgemeinden und religiösen Gemeinschaften allen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, erreicht werden.

 

§ 4. Arten der Mitgliedschaft

 

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentlichen und Ehrenmitglieder.

a)     Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können alle physischen Personen werden, die die Ziele des Vereins 
anerkennen, den von der Generalversammlung festgelegten Beitrittsgebühr, sowie den jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten und dem Verein nicht in irgendeiner Weise schaden.

      ……..

 

§ 5. Erwerb der Mitgliedschaft

 

(1)    Mitglied kann jede physische und juristische Person auf Antrag und Einzahlung des Mitgliedsbeitrages werden. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

      ……..

 


§ 11. Der Vorstand

 

(1)   Der Vorstand besteht aus mindestens drei (Obfrau/Obmann, Kassier/in, Schriftführer/in) und höchstens neun Mitgliedern, nämlich:

 

Obfrau/Obmann                              Obfrau/Obmann - Stellvertreter/in

Schriftführer/in                                Schriftführer/in - Stellvertreter/in

Kassier/in                                          Kassier/in - Stellvertreter/in

 

bis zu 3 Beiräten

 

Keine weiteren Änderungen